Die Empfänger der Schreiben werden ohne Angabe eines Aktenzeichens aufgefordert, einen ausstehenden Betrag innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Die Empfänger der SMS werden unter Angabe eines Aktenzeichens aufgefordert, einen ausstehenden Betrag bis zur einer bestimmten Frist zu bezahlen. In der Nachricht befindet sich ein Link zu einer Phishing-Seite mit entsprechenden Zahlungsinformationen.
Bitte reagieren Sie nicht auf diese Nachrichten, kommen Sie der Zahlungsaufforderung nicht nach und öffnen Sie keinesfalls einen hinterlegten Link.
Wir weisen darauf hin, dass Benachrichtigungen der Finanzämter niemals über SMS oder Messenger versendet werden. Zudem werden Steuerschulden nicht durch private Inkassounternehmen eingetrieben.
Die Empfänger der betrügerischen E-Mails werden aufgefordert, sich per E-Mail an die Steuerfahndung unter der Adresse des Providers Yahoo zu wenden.
Wir weisen darauf hin, dass die Postfächer der Finanzämter stets mit @finanzamt.bwl.de enden.
Informationen zum Thema Phishing finden Sie auf dem Internetauftritt der Polizeilichen Kriminalprävention unter
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-handeln/onlinebetrug-maschen/phishing/
und
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/identitaetsdiebstahl-im-internet/