Sie benötigen eine USt-IdNr., wenn Sie
- Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern (innergemeinschaftliche Lieferung, § 4 Abs. 1 Nummer 1 Buchst. b UStG i. V. mit § 6a UStG, § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben,
- Lieferungen i. S. des. § 25b Abs. 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
- sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen, die dort steuerpflichtig sind und für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder Sie sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nehmen.
Zuständig für die Erteilung der USt-IdNr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (§ 27a Abs. 1 UStG). Für die Beantragung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a) Bei Firmenneugründung
Falls Sie bisher umsatzsteuerlich nicht geführt werden, müssen Sie sich zunächst an das für Sie zuständige Finanzamt wenden (formlos oder im Fall der Neugründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Im Rahmen der umsatzsteuerlichen Erfassung werden die erforderlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Ein gesonderter Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. beim Bundeszentralamt für Steuern ist in diesem Fall nicht erforderlich.
b) Umsatzsteuerlich bereits erfasste Unternehmen
Falls Sie beim Finanzamt bereits umsatzsteuerlich erfasst sind, haben Sie die Möglichkeit, die USt-IdNr. direkt beim Bundeszentralamt für Steuern online oder schriftlich (Brief, Telefax) zu beantragen.
- Antragstellung über das Internet
Dieser Service steht Ihnen täglich von 05:00 bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
- Schriftlicher Antrag
Den schriftlichen Antrag richten Sie bitte an folgende Adresse:
Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
66738 Saarlouis
Telefax: +49-(0)228-406-3801
Hinweis
Weitere ausführliche Informationen zur USt-IdNr. erhalten Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.