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Unter welchen Voraussetzungen bin ich einkommensteuerpflichtig?

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht.

Haben Sie als natürliche Personen einen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, sind Sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie müssen Ihre Einkünfte aus Deutschland und aus dem Ausland in Deutschland versteuern.

Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt und haben aber bestimmte inländische Einkünfte erzielt, sind Sie beschränkt einkommensteuerpflichtig. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wurden ins Ausland entsandt und erzielen Einkünfte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis im Inland, können Sie als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Darüber hinaus können Sie als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden, wenn Sie bestimmte inländische Einkünfte erzielen und mindestens 90 % aller Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Rechtsgrundlagen:

  • § 1 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 49 EStG

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