Die Veranlagung ist ein förmliches Verfahren, bei welchem der Arbeitnehmer eine Steuererklärung bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreicht und das Finanzamt auf Grund seiner Angaben die Besteuerungsgrundlagen ermittelt und die Einkommensteuer festsetzt.
Arbeitnehmer, die nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, müssen grundsätzlich keine Steuererklärung bei ihrem Finanzamt abgeben. Ihre Verpflichtung ist regelmäßig mit dem vom Arbeitgeber vorgenommenen Lohnsteuerabzug abgegolten.
Es gibt zwei verschiedene Formen der Veranlagung von Arbeitnehmern zur Einkommensteuer, die Pflichtveranlagung und die Antragsveranlagung.