Navigation überspringen

Was ist eine Antragsveranlagung?

Wenn kein Pflichtveranlagungsgrund besteht, kann der Arbeitnehmer zur Einkommensteuer veranlagt werden, wenn er dies beantragt. Es gilt die reguläre Festsetzungsfrist von vier Jahren. Für das Jahr 2020 kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung bis zum 31.12.2024 beim Finanzamt gestellt werden. Für 2023 kann der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung bis zum 31.12.2027 beim Finanzamt gestellt werden.

Hinweis

Der Arbeitnehmer ist immer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, wenn er hierzu vom Finanzamt aufgefordert wird.

Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung erfahren Sie unter Datenschutz.