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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Bad Urach

Heiko Strohm

Zehntscheuerweg 8, 72525 Münsingen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

8947452227

EStB für 2021 vom 17.10.2025

8947452227

EStB für 2022 vom 17.10.2025

8947452227

EStB für 2023 vom 17.10.2025

8947452227

EStB für 2024 vom 17.10.2025

8947452227

GewStM für 2023 vom 17.10.2025

8947452227

GewStM für 2024 vom 17.10.2025

8947452227

GewStM für 2025 vom 17.10.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Bad Urach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bad Urach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}