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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Fouzia Kleidungs- und Wäschedienst

Am Pfarrgarten 3, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

34426/37503

GewStM für 2020 vom 11.11.2025

34426/37503

GewStM für 2021 vom 11.11.2025

34426/37503

GewStM für 2022 vom 11.11.2025

34426/37503

GewStM für 2023 vom 11.11.2025

34426/37503

GewStM für 2024 vom 11.11.2025

34426/37503

KStB für 2020 vom 11.11.2025

34426/37503

KStB für 2021 vom 11.11.2025

34426/37503

KStB für 2022 vom 11.11.2025

34426/37503

KStB für 2023 vom 11.11.2025

34426/37503

KStB für 2024 vom 11.11.2025

34426/37503

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs2 KStG und § 28 Abs.1 KStG für 31.12.20 vom 11.11.2025

34426/37503

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs2 KStG und § 28 Abs.1 KStG für 31.12.21 vom 11.11.2025

34426/37503

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs2 KStG und § 28 Abs.1 KStG für 31.12.22 vom 11.11.2025

34426/37503

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs2 KStG und § 28 Abs.1 KStG für 31.12.23 vom 11.11.2025

34426/37503

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs2 KStG und § 28 Abs.1 KStG für 31.12.24 vom 11.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Durlach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}