Finanzamt Heidenheim
Öffentliche Zustellung
Matthias Ludewig
Hinterer Weiler 10, 89547 Gerstetten
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
64341/60058
EStB für 2022 vom 11.11.2025
64341/60058
EStB für 2023 vom 11.11.2025
64341/60058
UStB für 2022 vom 11.11.2025
64341/60058
UStB für 2023 vom 11.11.2025
64341/60058
GewStM für 2022 vom 11.11.2025
64341/60058
GewStM für 2023 vom 11.11.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heidenheim eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heidenheim. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}