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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Lörrach

Taste Food UG (haftungsbeschränkt)

Grabenstr. 2, 79539 Lörrach

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

11089/10481

Bescheid für 2022 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2022 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid für 2023 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für 2023 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvertrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2022 für 2022 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvertrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2023 für 2023 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid zum 31.12.2022 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 2022 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid zum 31.12.2023 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 2023 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2022 für 2022 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2023 für 2023 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid für 2022 über den Gewerbesteuermessbetrag für 2022 vom 26.11.2025

11089/10481

Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag für 2023 vom 26.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}