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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mühlacker

Achim Faltus

Schönenberger Str. 39, 75443 Ötisheim

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

48166/33862

EStB für 2017 vom 30.10.2019

48166/33862

EStB für 2018 vom 06.08.2020

48166/33862

EStB für 2019 vom 06.08.2020

48166/33862

UStB für 2018 vom 06.08.2020

48166/33862

UStB für 2019 vom 06.08.2020

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mühlacker eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mühlacker. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}