Finanzamt Mühlacker
Öffentliche Zustellung
Achim Faltus
Schönenberger Str. 39, 75443 Ötisheim
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
48166/33862
EStB für 2017 vom 30.10.2019
48166/33862
EStB für 2018 vom 06.08.2020
48166/33862
EStB für 2019 vom 06.08.2020
48166/33862
UStB für 2018 vom 06.08.2020
48166/33862
UStB für 2019 vom 06.08.2020
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mühlacker eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mühlacker. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}