Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Stuttgart I

Rawdan Alakkad

Obere Waiblinger Str. 119 A, 70374 Stuttgart

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

9300315042

GewStM für 2022 vom 12.12.2025

9300315042

GewStM für 2023 vom 12.12.2025

9300315042

UStB für 2022 vom 12.12.2025

9300315042

UStB für 2023 vom 12.12.2025

9300315042

EStB für 2022 vom 12.12.2025

9300315042

EStB für 2023 vom 12.12.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart I eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart I. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}