Finanzamt Lahr
Öffentliche Zustellung
Ioan Padure
Brudertalstr. 14, 77933 Lahr
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
10311/00353
GewStM für 2022 vom 10.12.2025
10311/00353
geF für 2023 vom 10.12.2025
10311/00353
UStB für 2023 vom 10.12.2025
10311/00353
GewStM für 2023 vom 10.12.2025
10311/00353
GewStM für 2026 vom 10.12.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lahr eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lahr. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}