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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Offenburg

Springer Automaten UG (haftungsbeschränkt)

Berliner Str. 60, 77694 Kehl

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

14059/67981

GewStM für 2020 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2020 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. Verlustvortrag KSt für 31.12.2020 vom 20.11.2025

14059/67981

Fest. vortrf. Gewerbeverlust für 31.12.2020 vom 20.11.2025

14059/67981

KStB für 2020 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. Verlustvortrag KSt für 31.12.2021 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2021 vom 20.11.2025

14059/67981

GewStM für 2021 vom 20.11.2025

14059/67981

KStB für 2021 vom 20.11.2025

14059/67981

Fest. vortragf. Gewerbeverlust für 31.12.2021 vom 20.11.2025

14059/67981

KStB für 2022 vom 20.11.2025

14059/67981

Fest. vortragf. Gewerbeverlust für 31.12.2022 vom 20.11.2025

14059/67981

GewStM für 2022 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2022 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. Verlustvortrag KSt für 31.12.2022 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2023 vom 20.11.2025

14059/67981

GewStM für 2023 vom 20.11.2025

14059/67981

KStB für 2023 vom 20.11.2025

14059/67981

Fest. vortragf. Gewerbeverlust für 31.12.2023 vom 20.11.2025

14059/67981

ges. Fest. §27 Abs. 2 KStG für 31.12.2024 vom 20.11.2025

14059/67981

KStB für 2024 vom 20.11.2025

14059/67981

GewStM für 2024 vom 20.11.2025

14059/67981

Fest. vortragf. Gewerbeverlust für 31.12.2024 vom 20.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}