Finanzamt Biberach
Öffentliche Zustellung
Halit Baykara
Insel 3, 88471 Lauphem
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
5411017160
EStB für 2019 vom 09.12.2025
5411017160
EStB für 2020 vom 09.12.2025
5411017160
EStB für 2021 vom 09.12.2025
5411017160
EStB für 2022 vom 09.12.2025
5411017160
EStB für 2023 vom 09.12.2025
5411017160
EStB für 2024 vom 09.12.2025
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Biberach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Biberach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}