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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Stadt

MA Bau GmbH

Hafenstr. 15, 68159 Mannheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3818608930

KStB für 2023 vom 13.11.2025

3818608930

Vorauszahlungsbescheid Körperschaften für 2024 vom 13.11.2025

3818608930

Vorauszahlungsbescheid Körperschaften für 2025 vom 13.11.2025

3818608930

gesonderte Feststellung nach §27 Abs 2 KStG und § 28 Abs 1 Satz 3 KStG für 2023 vom 13.11.2025

3818608930

UStB für 2022 vom 13.11.2025

3818608930

Umsatzsteuer Zinsen und Verspätungszuschlag für 2023 vom 13.11.2025

3818608930

gesonderte Feststellung nach §27 Abs 2 KStG und § 28 Abs 1 Satz 3 KStG für 2022 vom 13.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}