Finanzamt Karlsruhe-Stadt
Öffentliche Zustellung
IK-Hausverwaltung GmbH
Stephanienstr. 61, 76133 Karlsruhe
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
35006/52027
GewStM für 2023 vom 10.03.2026
35006/52027
GewStM für 2024 vom 10.03.2026
35006/52027
GewStM-VZ für 2026 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.2023 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. vortragsfähiger Gewerbeverlust für 31.12.2024 vom 10.03.2026
35006/52027
KStB für 2023 vom 10.03.2026
35006/52027
KStB für 2024 vom 10.03.2026
35006/52027
KStB-VZ für 2026 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. von Besteuerungsgrundglagen gem. §27 Abs. 2 KStG §28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2023 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. von Besteuerungsgrundglagen gem. §27 Abs. 2 KStG §28 Abs. 1 S. 3 KStG für 31.12.2024 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2023 vom 10.03.2026
35006/52027
ges. Festst. des verbleibenden Verlustvortrags zur KSt für 31.12.2024 vom 10.03.2026
35006/52027
UStB für 2024 vom 10.03.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Karlsruhe-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Karlsruhe-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}