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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Bad Urach

Ali Farahi

Mössinger Str. 85, 72116 Mössingen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

8915120205

GewStM für 2019 vom 13.03.2026

8915120205

GewStM für 2020 vom 13.03.2026

8915120205

GewStM für 2021 vom 13.03.2026

8915120205

UStB für 2019 vom 13.03.2026

8915120205

UStB für 2020 vom 13.03.2026

8915120205

UStB für 2021 vom 13.03.2026

8915120205

geF für 2019 vom 13.03.2026

8915120205

geF für 2020 vom 13.03.2026

8915120205

geF für 2021 vom 13.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Bad Urach eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Bad Urach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}