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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Stadt

LAUDA GmbH

Lange Straße 75, 76530 Baden-Baden

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

38184/79462

KStB für 2022 vom 10.02.2026

38184/79462

KStB für 2023 vom 10.02.2026

38184/79462

KSt - gesonderte Feststellung für 2022 vom 10.02.2026

38184/79462

KSt - gesonderte Feststellung für 2023 vom 10.02.2026

38184/79462

KSt - gesonderte Verlustvortrag für 2022 vom 10.02.2026

38184/79462

GewStM für 2022 vom 10.02.2026

38184/79462

GewStM für 2023 vom 10.02.2026

38184/79462

GewSt - gesonderter Verlustvortrag für 2022 vom 10.02.2026

38184/79462

GewSt VZ Bescheid für 2026 vom 10.02.2026

38184/79462

UStB für 2023 vom 10.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}