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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

Alaa Al Sayeg

Meerwiesenstraße 14, 68163 Mannheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Oktober 2024 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November 2024 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 2024 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Mai 2025 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Juni 2025 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Juli 2025 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für August 2025 vom 21.11.2025

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Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für September 2025 vom 21.11.2025

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}