Finanzamt Freiburg-Stadt
Öffentliche Zustellung
Walid Bouallegue
Kartäuserstr. 48, 79102 Freiburg
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
06024/48381
Umsatzsteuer-Festsetzung für August 2025 vom 11.03.2026
06024/48381
Umsatzsteuer-Festsetzung für September 2025 vom 11.03.2026
06024/48381
Umsatzsteuer-Festsetzung für Oktober 2025 vom 11.03.2026
06024/48381
Umsatzsteuer-Festsetzung für November 2025 vom 11.03.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}