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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Freiburg-Stadt

Walid Bouallegue

Kartäuserstr. 48, 79102 Freiburg

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

06024/48381

Umsatzsteuer-Festsetzung für August 2025 vom 11.03.2026

06024/48381

Umsatzsteuer-Festsetzung für September 2025 vom 11.03.2026

06024/48381

Umsatzsteuer-Festsetzung für Oktober 2025 vom 11.03.2026

06024/48381

Umsatzsteuer-Festsetzung für November 2025 vom 11.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}