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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Lahr

Elektro Sittler GmbH

Münstertalstr. 39, 77955 Ettenheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

1005300731

KStB für 2022 vom 31.03.2026

1005300731

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2022 vom 31.03.2026

1005300731

UStB für 2022 vom 31.03.2026

1005300731

GewStM für 2022 vom 31.03.2026

1005300731

KStB für 2023 vom 31.03.2026

1005300731

Beschei über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2023 vom 31.03.2026

1005300731

UStB für 2023 vom 31.03.2026

1005300731

GewStM für 2023 vom 31.03.2026

1005300731

KStB für 2024 vom 31.03.2026

1005300731

UStB für 2024 vom 31.03.2026

1005300731

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2024 vom 31.03.2026

1005300731

GewStM für 2024 vom 31.03.2026

1005300731

KStB für 2025 vom 31.03.2026

1005300731

UStB für 2025 vom 31.03.2026

1005300731

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2025 vom 31.03.2026

1005300731

GewStM für 2025 vom 31.03.2026

1005300731

Zerlegung Gewerbesteuer für 2025 vom 31.03.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lahr eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lahr. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}