Finanzamt Überlingen
Öffentliche Zustellung
Joel Daniel Medina Rijo
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Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
87260/10334
UStB für 2022 vom 31.03.2026
87260/10334
UStB für 2023 vom 31.03.2026
87260/10334
UStB für 2024 vom 31.03.2026
87260/10334
GewStM für 2024 vom 31.03.2026
87260/10334
GewStM für 2023 vom 31.03.2026
87260/10334
GewStM für 2022 vom 31.03.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Überlingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Überlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}