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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Neckarstadt

MA Bauservice GmbH

Tullastr. 1, 68161 Mannheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

3700130805

KStB für 2024 vom 06.02.2026

3700130805

KStVzB für Q.1-4 2026 vom 06.02.2026

3700130805

geF für 31.12.2023 vom 06.02.2026

3700130805

geF für 31.12.2024 vom 06.02.2026

3700130805

UStB für 2024 vom 06.02.2026

3700130805

UStB für 2023 vom 06.02.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Neckarstadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Neckarstadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}