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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Heilbronn

Rusan Albenov Hristov

Hauptstraße 16, 74374 Zaberfeld

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

65162/25104

UStB für 2023 vom 27.04.2026

65162/25104

UStB für 2024 vom 27.04.2026

65162/25104

UStB für 2025 vom 27.04.2026

65162/25104

EStB für 2023 vom 27.04.2026

65162/25104

EStB für 2024 vom 27.04.2026

65162/25104

EStB für 2025 vom 27.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Heilbronn eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Heilbronn. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}