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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Schwäbisch Gmünd

Josephin Rosa Christmann

Brown Boveri Platz 4, 5400 Baden Switzerland

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

8302902040540002

GrStWertB für 01012022 vom 29.04.2026

8302902040540002

GrStMessB für 01012025 vom 29.04.2026

8302902040540002

GrStWertB für 01012025 vom 29.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Schwäbisch Gmünd eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Schwäbisch Gmünd. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}