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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Rastatt

Royalissima automatics GmbH

Gutenbergstr. 15, 76437 Rastatt

Eine Zustellung an die vorgenannte eingetragene Personengesellschaft ist weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen Anschrift innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

39489/38735

Prüfungserweiterung für 2021 vom 20.03.2026

39489/38735

UStB für 2021 vom 09.04.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Rastatt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Rastatt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}