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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Böblingen

George-Madalin Ghiuro als Rechtsnachfolger der Detakt UG (haftungsbeschränkt)

Nikolaus-Lenau-Platz 25, 71067 Sindelfingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

56453/03950

GewStM für 2022 vom 15.05.2026

56453/03950

GewStM für 2023 vom 15.05.2026

56453/03950

Zerlegung des GewStM für 2022 vom 15.05.2026

56453/03950

Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2022 vom 15.05.2026

56453/03950

KStB für 2022 vom 15.05.2026

56453/03950

KStB für 2023 vom 15.05.2026

56453/03950

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2022 vom 15.05.2026

56453/03950

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2023 vom 15.05.2026

56453/03950

Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer für 31.12.2022 vom 15.05.2026

56453/03950

UStB für 2022 vom 15.05.2026

56453/03950

UStB für 2023 vom 15.05.2026

56453/03950

UStB für 2024 vom 15.05.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Böblingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Böblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}