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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Ulm

Abdullah Yapici

Höhenblick 24, 89155 Erbach

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

88432/17753

geF für 2022 vom 21.05.2026

88432/17753

GewStM für 2022 vom 21.05.2026

88432/17753

GewStM für 2023 vom 21.05.2026

88432/17753

UStB für 2022 vom 21.05.2026

88432/17753

UStB für 2023 vom 21.05.2026

88432/17753

geF für 2023 vom 21.05.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Ulm eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Ulm. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}