Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Rastatt

Omar-Sharif Wahidi

Gartenäcker 9, 76593 Gernsbach

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

39419/38339

GewStM für 2026 vom 22.06.2026

39419/38339

GewStM für 2025 vom 22.06.2026

39419/38339

GewStM für 2024 vom 22.06.2026

39419/38339

UStB für 2025 vom 22.06.2026

39419/38339

UStB für 2024 vom 22.06.2026

39419/38339

EStB für 2025 vom 22.06.2026

39419/38339

EStB für 2024 vom 22.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Rastatt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Rastatt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}