Finanzamt Lörrach
Öffentliche Zustellung
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August-Bauer-Str. 3, 79576 Weil am Rhein
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
11087/29057
UStB September für 2025 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB Oktober für 2025 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB November für 2025 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB Dezember für 2025 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB Januar für 2026 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB Februar für 2026 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB März für 2026 vom 26.06.2026
11087/29057
UStB April für 2026 vom 26.06.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}