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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Freiburg-Stadt

DK clean GmbH

Wöhlerstr. 2, 79108 Freiburg

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

0641841115

Lohnsteuer für III. Quartal 2025 vom 29.06.2026

0641841115

Lohnsteuer für IV. Quartal 2025 vom 29.06.2026

0641841115

Lohnsteuer für I. Quartal 2026 vom 29.06.2026

0641841115

Lohnsteuer für April 2026 vom 29.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}