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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Mannheim-Stadt

Alegria Isolierung GmbH i.L.

Bellenstr.3, 68163 Mannheim

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

38180/21081

GewStM für 2024 vom 06.07.2026

38180/21081

GewStM für 2025 vom 06.07.2026

38180/21081

KStB für 2024 vom 06.07.2026

38180/21081

KStB für 2025 vom 06.07.2026

38180/21081

Bescheid über die gesonderte Feststellung für 31.12.2024 vom 06.07.2026

38180/21081

Bescheid über die gesonderte Feststellung für 31.12.2025 vom 06.07.2026

38180/21081

UStB für 2024 vom 06.07.2026

38180/21081

UStB für 2025 vom 06.07.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}