Finanzamt Mannheim-Stadt
Öffentliche Zustellung
ISO-YS GmbH
Wredestraße 46, 67059 Ludwiggshafen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
38184/51541
KStB für 2019 vom 30.04.2026
38184/51541
KSt gesonderter Verlustvortrag für 2019 vom 30.04.2026
38184/51541
KStB für 2020 vom 30.04.2026
38184/51541
KStB für 2021 vom 30.04.2026
38184/51541
GewStM für 2019 vom 30.04.2026
38184/51541
GewSt gesonderter Verlustvortrag für 2019 vom 30.04.2026
38184/51541
GewStM für 2020 vom 30.04.2026
38184/51541
GewStM für 2021 vom 30.04.2026
38184/51541
GewStM für 2022 vom 30.04.2026
38184/51541
GewStM für 2023 vom 30.04.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Mannheim-Stadt eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Mannheim-Stadt. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}