Finanzamt Waiblingen
Öffentliche Zustellung
Olivia Valeria Soares Figueiredo
unbekannt, unbekannt
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 02/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 03/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 04/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 05/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 06/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 07/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 08/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 09/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 10/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 11/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 12/24 vom 11.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 03/25 vom 02.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 04/25 vom 02.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 05/25 vom 02.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 06/25 vom 02.06.2026
90433/15485
Umsatzsteuer- Vorauszahlung für 07/25 vom 02.06.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Waiblingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Waiblingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}