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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Singen

ex3HR GmbH

Bessemerstr. 82 10 OG Süd, 12103 Berlin

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

18128/22801

KStB für 2019 vom 23.06.2026

18128/22801

KStB für 2020 vom 23.06.2026

18128/22801

KStB für 2021 vom 23.06.2026

18128/22801

KStB für 2022 vom 23.06.2026

18128/22801

UStB für 2020 vom 23.06.2026

18128/22801

GewStM für 2019 vom 23.06.2026

18128/22801

GewStM für 2020 vom 23.06.2026

18128/22801

GewStM für 2021 vom 23.06.2026

18128/22801

GewStM für 2022 vom 23.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Singen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Singen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}