Finanzamt Lörrach
Öffentliche Zustellung
Monro Deutschland GmbH z.Hd. Martin Frech
Schulstr. 1, 79576 Weil am Rhein
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
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UStB Juli für 2025 vom 07.07.2026
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UStB August für 2025 vom 07.07.2026
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UStB September für 2025 vom 07.07.2026
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UStB Oktober für 2025 vom 07.07.2026
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UStB November für 2025 vom 07.07.2026
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UStB Dezember für 2025 vom 07.07.2026
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UStB Januar für 2026 vom 07.07.2026
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UStB Februar für 2026 vom 07.07.2026
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UStB März für 2026 vom 07.07.2026
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UStB April für 2026 vom 07.07.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}