Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Stuttgart Körperschaften

JUCH GmbH

Rohrackerstraße 149, 70329 Stuttgart

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

99046/15856

GewStM für 2024 vom 29.06.2026

99046/15856

gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes für 31.12.2024 vom 29.06.2026

99046/15856

KStB für 2024 vom 29.06.2026

99046/15856

gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 31.12.2024 vom 29.06.2026

99046/15856

gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags für 31.12.2024 vom 29.06.2026

99046/15856

UStB für 2024 vom 29.06.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Stuttgart Körperschaften eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Stuttgart Körperschaften. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}