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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Reutlingen

Balkanoo GmbH

In Laisen 23, 72766 Reutlingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

78104/04256

GewStM, Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung für 2023 vom 03.08.2026

78104/04256

GewStM für 2024 vom 03.08.2026

78104/04256

GewStM für 2025 vom 03.08.2026

78104/04256

KStB, Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung für 2023 vom 03.08.2026

78104/04256

KStB für 2024 vom 03.08.2026

78104/04256

KStB für 2025 vom 03.08.2026

78104/04256

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG, Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung für 31.12.2023 vom 03.08.2026

78104/04256

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2024 vom 03.08.2026

78104/04256

Bescheid über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 Abs. 2 KStG und § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2025 vom 03.08.2026

78104/04256

UStB, Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung für 2022 vom 03.08.2026

78104/04256

UStB,Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung für 2023 vom 03.08.2026

78104/04256

UStB für 2024 vom 03.08.2026

78104/04256

UStB für 2025 vom 03.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Reutlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Reutlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}