Finanzamt Tübingen
Öffentliche Zustellung
ARA Handels GmbH
Mozartstraße 34, 72762 Reutlingen
Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
86110/50206
UStB für 2023 vom 21.08.2026
86110/50206
KStB für 2023 vom 21.08.2026
86110/50206
KSt-Verlustfeststellung für 31.12.2023 vom 21.08.2026
86110/50206
ges. Feststellung §§27, 28 KStG für 31.12.2023 vom 21.08.2026
86110/50206
GewStM für 2023 vom 21.08.2026
86110/50206
GewStM-Zerlegung für 2023 vom 21.08.2026
86110/50206
GewSt-Verlustfeststellung für 31.12.2023 vom 21.08.2026
86110/50206
UStB für 2024 vom 21.08.2026
86110/50206
KStB für 2024 vom 21.08.2026
86110/50206
KSt-Verlustfeststellung für 31.12.2024 vom 21.08.2026
86110/50206
ges. Feststellung §§27, 28 KStG für 31.12.2024 vom 21.08.2026
86110/50206
GewStM für 2024 vom 21.08.2026
86110/50206
GewSt-Verlustfeststellung für 31.12.2024 vom 21.08.2026
86110/50206
UStB für 2025 vom 21.08.2026
86110/50206
KStB für 2025 vom 21.08.2026
86110/50206
ges. Feststellung §§27, 28 KStG für 31.12.2025 vom 21.08.2026
86110/50206
GewStM für 2025 vom 21.08.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Tübingen eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Tübingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}