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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Villingen-Schwenningen

Gebrüder Nishori GmbH

Werderstr. 3, 78166 Donaueschingen

Eine Zustellung an die vorgenannte juristische Person ist weder unter der im Handelsregister eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

22104/37473

GewStM für 2024 vom 26.08.2026

22104/37473

KStB für 2024 vom 26.08.2026

22104/37473

Bescheid über die ges. Festst. v. Besteuerungsgrundl. n. § 27 Abs. 2 KStG u § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG für 31.12.2024 vom 26.08.2026

22104/37473

UStB für 2024 vom 26.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Villingen-Schwenningen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Villingen-Schwenningen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}