Zum Inhalt springen

Öffentliche Zustellung

Finanzamt Überlingen

Pascal und Evgenija Uter

Seestr. 25, CH-9320 Arbon

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

87370/33848

EStB für 2016 vom 17.08.2026

87370/33848

EStB für 2017 vom 17.08.2026

87370/33848

EStB für 2018 vom 17.08.2026

87370/33848

EStB für 2019 vom 17.08.2026

87370/33848

EStB für 2020 vom 17.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Überlingen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Überlingen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}