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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Offenburg

Jeremy Hamm

Frieda-Nadig-Str. 2, 77654 Offenburg

Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

1422120092

EStB für 2023 vom 21.08.2026

1422120092

EStB für 2024 vom 21.08.2026

1422120092

EStB für 2025 vom 21.08.2026

1422120092

GewStM für 2023 vom 21.08.2026

1422120092

GewStM für 2024 vom 21.08.2026

1422120092

GewStM für 2025 vom 21.08.2026

1422120092

UStB für 2023 vom 21.08.2026

1422120092

UStB für 2024 vom 21.08.2026

1422120092

UStB für 2025 vom 21.08.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Offenburg eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Offenburg. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}