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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Aalen

Thorsten Tetzlaff

Hauptstraße 23, 73466 Lauchheim

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

5040752144

GewStM für 2022 vom 23.09.2026

5040752144

GewStM für 2023 vom 23.09.2026

5040752144

UStB für 2023 vom 23.09.2026

5040752144

EStB für 2019 vom 23.09.2026

5040752144

EStB für 2020 vom 23.09.2026

5040752144

EStB für 2022 vom 23.09.2026

5040752144

EStB für 2023 vom 23.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Aalen eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Aalen. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}