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Öffentliche Zustellung

Finanzamt Freiburg-Land

Costin Madalin Tudor

Schönbergstraße 48, 79285 Ebringen

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.

Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:

07478/33068

UStB für 2022 vom 30.09.2026

07478/33068

UStB für 2023 vom 30.09.2026

07478/33068

UStB für 2024 vom 30.09.2026

07478/33068

EStB für 2022 vom 30.09.2026

07478/33068

EStB für 2023 vom 30.09.2026

07478/33068

EStB für 2024 vom 30.09.2026

Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).

Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Land eingesehen werden.

Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Land. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}