Finanzamt Freiburg-Land
Öffentliche Zustellung
Costin Madalin Tudor
Schönbergstraße 48, 79285 Ebringen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
07478/33068
UStB für 2022 vom 30.09.2026
07478/33068
UStB für 2023 vom 30.09.2026
07478/33068
UStB für 2024 vom 30.09.2026
07478/33068
EStB für 2022 vom 30.09.2026
07478/33068
EStB für 2023 vom 30.09.2026
07478/33068
EStB für 2024 vom 30.09.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Land eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Land. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}