Finanzamt Backnang
Öffentliche Zustellung
Stephan Seitzer
Kaiser-Ludwig-Str. 35, 71540 Murrhardt
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
51366/08531
Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer für Mai 2026 vom 09.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Mai 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Juni 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Juli 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für August 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für September 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Oktober 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für November 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Dezember 2025 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Januar 2026 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für Februar 2026 vom 17.09.2026
51366/08531
Lohnsteuer für März 2026 vom 17.09.2026
51366/08531
Verspätungszuschlag zur Lohnsteuer für April 2026 vom 17.09.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Backnang eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Backnang. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}