Finanzamt Lörrach
Öffentliche Zustellung
Hasan Gürsel
Baumagartenweg 9, 4127 Birsfelden SCHWEIZ
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
11027/35735
Umsatzsteuer-Vorauszahlung Bescheid für 1.Quartal 2026 vom 14.10.2026
11027/35735
Umsatzsteuer-Vorauszahlung Bescheid für 2.Quartal 2026 vom 14.10.2026
11027/35735
Umsatzsteuer-Vorauszahlung Bescheid für Juli 2026 vom 14.10.2026
11027/35735
Umsatzsteuer-Vorauszahlung Bescheid für August 2026 vom 14.10.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Lörrach eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Lörrach. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}