Finanzamt Freiburg-Land
Öffentliche Zustellung
Plamen Veselinov und Ventsislava Valkov und Radicheva-Valkova
Bachenstr. 25, 79241 Ihringen
Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten ist nicht möglich.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
07480/02817
GewStM für 2022 vom 19.10.2026
07480/02817
GewStM für 2023 vom 19.10.2026
07480/02817
GewStM für 2024 vom 19.10.2026
07480/02817
UStB für 2023 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2019 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2020 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2021 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2022 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2023 vom 19.10.2026
07480/02817
EStB für 2024 vom 19.10.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Freiburg-Land eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Freiburg-Land. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}