Finanzamt Baden-Baden
Öffentliche Zustellung
Ivan Sesar
Hochstr. 26, 76530 Baden-Baden
Eine Zustellung im Ausland nach § 9 Verwaltungszustellungsgesetz ist nicht möglich bzw. verspricht keinen Erfolg.
Der vorgenannten Person sind Dokumente mit folgendem Aktenzeichen zuzustellen:
3307515229
EStB für 2018 vom 26.10.2026
3307515229
EStB für 2019 vom 26.10.2026
3307515229
UStB für 2019 vom 26.10.2026
3307515229
EStB für 2020 vom 26.10.2026
3307515229
UStB für 2020 vom 26.10.2026
3307515229
EStB für 2021 vom 26.10.2026
3307515229
UStB für 2021 vom 26.10.2026
3307515229
EStB für 2022 vom 26.10.2026
3307515229
UStB für 2022 vom 26.10.2026
3307515229
EStB für 2023 vom 26.10.2026
3307515229
UStB für 2023 vom 26.10.2026
Die vorbezeichneten Dokumente werden deshalb nach § 10 Absatz 1 Verwaltungszustellungsgesetz öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Absatz 2 Verwaltungszustellungsgesetz).
Die Dokumente können von der betroffenen Person oder einer bevollmächtigten Vertreterin / einem bevollmächtigten Vertreter der betroffenen Person gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises beim Finanzamt Baden-Baden eingesehen werden.
Bitte vereinbaren Sie zur Einsichtnahme / Abholung einen Termin über unser Terminvereinbarungssystem bei Ihrem zuständigen Finanzamt Baden-Baden. Wählen Sie dort "öffentliche Zustellung" aus. {terminvereinbarung|url}