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Auf dieser Seite finden Sie Formulare und Vordrucke.

Wussten Sie schon, dass Sie viele dieser Formulare auch über ELSTER digital einreichen können? Wenn Sie Ihre Steuererklärung über ELSTER einreichen, profitieren Sie unter anderem von einer Plausibilitätsprüfung und der Möglichkeit Daten aus dem Vorjahr zu übernehmen. Beim elektronischen Belegabruf können Sie die beim Finanzamt vorhanden Daten, wie zum Beispiel die Daten von Versicherungen oder Arbeitgebern (Lohn, Rente, Krankenversicherungsbeiträge) direkt in Ihre Erklärung übernehmen.

In vielen Fällen sind Sie verpflichtet Ihre Steuererklärung elektronisch zu übermitteln. Eine Auflistung der Sachverhalte, bei denen eine elektronische Übermittlung verpflichtend ist, finden Sie auf der ELSTER Homepage.

Hinweis: Nur in Härtefällen ist ausnahmsweise der Verzicht auf die elektronische Übermittlung möglich (§ 150 Abs. 8 der Abgabenordnung – AO). Diese müssen Sie beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Finanzverwaltung.

Belege einreichen nicht mehr nötig!

Sie brauchen grundsätzlich keine Belege und separate Aufstellungen an Ihr Finanzamt zu versenden. Es genügt, wenn Sie diese für eventuelle Rückfragen aufbewahren

Bitte Belege erst auf Anforderung einreichen!

Formulare

Die bundeseinheitlichen Formulare/Vordrucke wie, z.B. für die Einkommensteuererklärung, finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Auf unserer Homepage finden Sie lediglich die speziellen Formulare/Vordrucke/Erklärungen für Baden-Württemberg.

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